Gewinnausschüttung: Diese Fehler kosten dich richtig Steuern
Shownotes
In dieser Folge von „Tax and Scale“ geht es um ein Thema, das in der Praxis erstaunlich oft schiefgeht: die Gewinnausschüttung.
Thomas zeigt dir Schritt für Schritt, wann und wie du als Gesellschafter einer GmbH oder UG ausschütten kannst, welche formellen Hürden du beachten musst und wo die richtig teuren Fallen lauern – insbesondere nach einer Umwandlung vom Einzelunternehmen in die GmbH und bei Ausschüttungen in die Holding.
Du erfährst unter anderem:
warum eine Gewinnausschüttung den Gewinn deiner GmbH/UG nicht mindert, sondern den Gewinnvortrag (Bilanzgewinn) reduziert
wie du prüfst, wie viel du überhaupt ausschütten darfst (Gewinnvortrag vs. Stammkapital, gesetzliche Rücklage bei der UG) und ob genug Cash wirklich auf dem Konto liegt
welche formellen Schritte zwingend sind: Gesellschafterbeschluss, Kapitalertragsteuer-Anmeldung, Zahlungszeitpunkt der Steuer und KISTAMM-Abfrage bei mehreren Gesellschaftern
was bei disquotalen Ausschüttungen (abweichend vom Beteiligungsverhältnis, z.B. 75:25 statt 50:50) unbedingt im Gesellschaftsvertrag oder Beschluss geregelt sein muss
der große Pain Point nach der Umwandlung vom Einzelunternehmen in die GmbH: 7‑jährige Sperrfrist der Kapitalrücklage, schädliche Verwendung und teure Nachbesteuerung
wann Ausschüttungen aus der Kapitalrücklage steuerlich attraktiv sein können – und warum das nur außerhalb der Sperrfrist und nach sauberer Prüfung Sinn macht
wie du Ausschüttungen aus der operativen Gesellschaft in deine Holding optimal gestaltest und warum die Freistellungsbescheinigung nach § 44b EStG dafür so wichtig ist
Wenn du als Onlinehändler, Agenturinhaber, Influencer oder Digital-Unternehmer deine Ausschüttungen rechtssicher, planbar und skalierungsfähig strukturieren willst, ist diese Folge Pflichtprogramm – bevor du dir mit einer unüberlegten Gewinnausschüttung eine saftige Nachbesteuerung oder Liquiditätsprobleme ins Haus holst.
🔴 Kontakt: Thomas Matisheck Matisheck, Brokop und Deelwater Steuerberater PartG mbB Wilhelmshavener Heerstr. 59 26125 Oldenburg 📞 +49 441 - 570030 ✉️ tm@mbd-steuern.de https://thomas-matisheck.de https://www.mbd-steuern.de
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🔴 Thomas Matisheck Thomas Matisheck ist Steuerberater und Fachberater sowie Partner der Kanzlei Matisheck, Brokop und Deelwater Steuerberater PartG mbB. Die mittelständische Kanzlei betreut über 2.000 Mandanten in allen steuerlichen Themen. Thomas Matisheck ist langjähriger Spezialist im E-Commerce und betreut überwiegend Onlinehändler, Agenturen und Influencer.
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00:00:00: Hallo und herzlich willkommen zu einem neuen Folge von Tax and Scale.
00:00:04: Und heute geht es um ein ganz lapidares Thema, was aber immer wieder Probleme bereitet?
00:00:09: Es geht um das Thema Gewinnausschüttung!
00:00:11: Also... Was muss ich bei einer Gewinneusschützung beachten?
00:00:15: Was muss sich beachten wenn ich eine GmbH bin?
00:00:17: Was Muss Ich Beachten Wenn ich eine UG Bin?
00:00:20: Was muß ich im Rahmen meiner Hohedingsstruktur
00:00:22: beachten?!
00:00:25: Umwandlung beachten, wenn ich also vorher ein Einzelunternehmen war mein Vermögen in eine GmbH eingebracht habe.
00:00:32: Welche Besonderheiten hab' ich da zu beachten?
00:00:36: Starten wir direkt rein los geht's!
00:00:38: Machen wir direkt den ersten Case.
00:00:41: Ich habe eine GMBH, ich bin alleiniger Gesellschafter, ich Bin Geschäftsführer und jetzt sage ich hey ich möchte gerne Geld aus meiner Gmbh im Rahmen einer Gewinnausschüttung haben Erst einmal vorab, wenn ihr es noch nicht wisst.
00:00:56: Diese Gewinnausschüttung mindert NICHT den Gewinn – auch wenn das ein bisschen widersprüchlich klingt – eurer Gesellschaft.
00:01:04: Beispiel Du hast einen Jahresüberschuss von hunderttausend Euro und wenn du jetzt eine Gewinnerusschütte von hunderteausend Euro vornimmst dann ist dein Jahresüverschuss immer noch hundertteausend euro aber der Gewinnvortrag der Gesellschaft, der sogenannte Bilanzgewinn reduziert sich daraus.
00:01:23: Das heißt, eine Gewinnausschüttung führt bei der ausschütteren Gesellschaft niemals zu steuerlichem Aufwand.
00:01:30: Das ist ganz wichtig!
00:01:32: Das unterscheidet es von Tandierengehalt etc.
00:01:34: Da hast du nur verweggestellt.
00:01:36: Also Du bist Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH und du möchtest hunderttausend Euro Gewinnerusschütten.
00:01:44: Was musst du beachten?
00:01:46: Ganz einfacher Case Erst einmal muss deine Bilanz Ein Gewinnvortrag von über hunderttausend Euro ausweisen.
00:01:54: Warum?
00:01:55: Hast du keine Hunderttauseen Euro als Gewinn-Vortrag, denn schüttest du möglicherweise Stammkapital aus was du nicht ausschütten darfst.
00:02:03: Daher bitte darauf achten das was du an Gewinnausschüttung vornehmen möchtest muss auch ein sogenannte Gewinnfortrag da sein.
00:02:11: Schüttes du mehr aus so könntest du zum Beispiel aus dem laufenden Jahr eine Abgewinnerschüttungen schon berücksichtigen.
00:02:20: Halt aber immer das Geschmäckle, wenn du im laufenden Jahr keinen Gewinn erwirtschaftest hat die Gesellschaft eine Rückforderung an dich.
00:02:29: Also Punkt eins den Anteil, den du als Gewinnerstüttung haben möchtest Brutto muss die Gesellschaft auch erst einmal als Gewinnvortrag haben.
00:02:39: ansonsten könnte es unter Umständen schwierig werden.
00:02:43: Punkt zwei, und das ist viel entscheidender.
00:02:45: Deine Gesellschaft muss natürlich das auch an Cash haben!
00:02:49: Das Geld muss verfügbar sein.
00:02:52: Und ganz oft ist einfach Geld oder Gewinnvortrag sagen wir es mal so Einfach in Waren gebunden im Anlagevermögen gebunden vielleicht in einem Auto gebunden So dass gar nicht diese hohe Gewinnerstimmung vorgenommen werden kann weil es schlichtweg am Cash mangelt.
00:03:09: Aber wenn das soweit alles passt dann bedarf es dazu einen Beschluss.
00:03:14: Die Gesellschaft auf Ersammlung muss sich all zusammensetzen, also in deinem Falle du mit dir selbst musst dich zusammen setzen und musst das beschließen.
00:03:21: Das ist ein formeller Akt.
00:03:22: da gibt es einen schriftlichen Beschluss drüber.
00:03:25: der muss gefasst werden und dort steht dann drin dass du hunderttausend Euro Gewinn zu dem und dem Zeitpunkt ausschütten möchtest.
00:03:34: Und wenn Du das machen möchtes dann musst Du eine Kapitattragsteueranmeldung beim Finanzamt einreichen für diese Gewinnausschüttung.
00:03:42: Und wichtig ist jetzt, diese Anmeldung muss vor dem Datum der Ausschüttung beim Finanzamt sein und die Steuer muss spätestens am Tag der Aussschüttungen eines Finanzamts bezahlt sein.
00:03:58: Sonst kriegst du ein Problem!
00:04:00: Das sind die formellen Voraussetzungen.
00:04:02: erst einmal bei einer Gewinnausschüfflung aus einer GmbH Wenn Du eine UG hast und möchtest dort eine Gewinneusschützung vorn nehmen Dann achter bitte darauf, dass du auch hier nur den Bilanzgewinn ausschütten kannst und nicht aus der gesetzlichen Rücklage.
00:04:17: Das ist die Besonderheit bei der UG das jährlich-fünfundzwanzig Prozent also ein Viertel des Jahresüberschusses in eine Rücklage eingestellt wird.
00:04:26: An dieser Rücklage kommst du bei der Ug nicht für Ausschlungszwecke ran.
00:04:30: Das bitte beachten!
00:04:32: Wenn ihr jetzt mehr wie ein Gesellschafter bei eurer Kapitalgesellschaft seid dann Sollte dir bitte erst einmal in euren Gesellschaftsvertrag reinschauen.
00:04:42: Was steht da drinne?
00:04:44: Nehmen wir mal an, ihr seid zu Fünfzig-Fünfzig beteiligt und jeder soll Fünfzig-Fünftig bekommen!
00:04:50: Erstmal soweit easy, das heißt jeder bekommt fünfzig Prozent der Ausschüttung von hunderttausend Euro ab.
00:04:58: Hier ist aber die Besonderheit.
00:05:00: Es sollte vorher oder müsste vorher sogar eine Kistamabfrage gemacht werden.
00:05:05: Das heisst es müsste erstmal abgefragt werden, ob eventuell Kirchensteuer abzuführen ist.
00:05:12: Wenn diese Abfrage erfolgt ist und es klar ist zum Beispiel keine Kirchen- steuer ab zu führen oder ihr seid in der kirche und die Prozentsätze stehen fest dann könnt ihr den restlichen Fortbestand einfach so weitermachen das heißt Kapitaltrags Steueranmeldung nebst entsprechenden gesellschafter Beschluss Und dann kann das ganze verzogen werden.
00:05:32: aber diese Kiste am abfragen ist halt wichtig Wenn ihr nicht nur ein Gesellschafter seid, bitte darauf achten.
00:05:40: Ein weiterer Punkt der bei mehreren Gesellschaftern wichtig ist, wie soll ausgestüttet werden?
00:05:47: Wenn jetzt Fünfzig-Fünftig beteiligt seid aber die Gewinnerstüttung so seventy fünfundzwanzig erfolgen dann ist dafür die Voraussetzung dass dieses im gesellschaftsvertrag geregelt ist oder am Vorfeld über einen Beschluss geklärt wird das es die sogenannte diskutale Ausschüttung.
00:06:07: Hierbei bitte beachten, dass ihr unbedingt im Vorfeld wenn ihr sowas plant mit eurem steuerlichen Berater sprecht denn das wenn er schief geht kann einfach ganz viel Ärger auslösen.
00:06:17: deswegen wenn ihr abweichen von euren Beteiligungsverhältnissen eine Gewinnerstimmung vornehmen wollt dann klärt es bitte vorher mit einem steuerlichem Berater dass auch wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sind denn das ist nicht zu vernachlässigen.
00:06:31: da gibt es ein paar Stolpersteine.
00:06:32: die müsst ihr einfach kennen damit nicht schiefläuft.
00:06:36: Am Ende gibt es aber noch einen Riesen-Paintpoint, den ihr auch unbedingt beachten müsst gerade weil so viele Unternehmer vom Einzelunternehmen in die GmbH switchen also umstritturiert haben.
00:06:51: und jetzt mal ein ganz einfacher Case!
00:06:53: Ihr hattet ein Einzelundernehmen und am dreißigsten zwölften vor der Umwandlung hattete ihr einen Eigenkapital von Hundertfünfzigtausend Euro.
00:07:05: Im Rahmen der Umstrukturierung gehen diese Hundertfünfzigtausend Euro dann in die sogenannte Kapitalrücklage.
00:07:13: Und jetzt sind wir im nächsten Jahr, das nächste Jahr ist wiederum, ihr habt also die Kapital-Rücklage von Hundert fünfzigtaussend Euro.
00:07:21: Ihr hattet im Vorjahr einen laufenden Gewinn von vormundzwanzigtausende Euro.
00:07:27: Also insgesamt Kapital rücklage plus den Gewinnvortrag hundertfünftigtausender Euro.
00:07:35: Und jetzt möchtet ihr ausschütten.
00:07:39: Seid wieder nur ein Gesellschafter, grundsätzlich alles easy.
00:07:43: und wenn ihr jetzt hunderttausend Euro ausschütteln wollt dann geht das nicht.
00:07:50: Grundsätzliches Kapital da gar keine Frage daran scheitert es nicht sondern es gibt folgendes Problem der Gewinnvortrag den eure neue Gesellschaft erwirtschaftet hat ist nur von zwanzig tausend euro.
00:08:03: Die Kapitalrücklage, die ihr von eurem Einzelunternehmen quasi mitgeschlurrt habt.
00:08:09: Klassischerweise war es damals der realisierte Wahlenbestand oder dergleichen völlig egal beträgt hundertfünfzigtausend Euro und innerhalb der Sperrfrist von sieben Jahren dürft ihr an diese Kapital-Rücklage nicht ran.
00:08:25: Wenn ihr aus der Kapital rücklage ausschüttet dann führt das dazu dass ihr eine schädliche Verwendung habt und diese schädlichen Verwendungen führt wiederum dazu, das rückwirkend die eine Nachbesteuerung erfolgt bei eurem Einzelunternehmen.
00:08:43: Denn er folgt nämlich nicht um Strukturierung zu Buchwerten sondern Zeitwerten.
00:08:49: Das löst riesig viel Steuern aus.
00:08:52: Achtet bitte darauf!
00:08:53: Einige Berater sagen Schütte unbedingt aus der Kapitalrücklage aus aus dem steuerlichen Einlagenkonto, denn das kannst du steuernfrei machen.
00:09:06: Das ist PC erst einmal richtig aber immer nur dann wenn ihr außerhalb der Sperrfrist seid.
00:09:11: Innerhalb der Spärfrist löst sowas eine Nachbesteuerung aus und die ist nicht zu vernachlässigen.
00:09:17: Da geht es richtig in die Vollend, das kostet richtig viel Geld!
00:09:21: Also Fazit Gewinnausschüttungen.
00:09:24: bitte immer noch den Gewinn Vortrag.
00:09:27: Wollt Ihr aus der Kapitalrücklage ausschütten?
00:09:29: was in manchen Fällen geht und oftmals auch steuerfrei dann geht, da muss das vorher geprüft sein.
00:09:35: Ohne eine solche Prüfung fliegt euch das um die Ohren und löst einfach massive stolche Konsequenzen aus, die ihr nie haben wolltet.
00:09:46: Deswegen achte bitte darauf dass alles regulär im Vorfeld entspannt geprüfelt wird.
00:09:52: Nehmt euch auch bitte Zeit für diesen Ausschüttungsprozess!
00:09:57: Nicht, dass ihr jetzt Geld haben wollt haben müsst und es muss alles sofort passieren.
00:10:03: Das funktioniert in der Praxis nicht so gut, weil einfach zu viele Formalien einzuhalten sind.
00:10:10: Da müsst ihr unbedingt darauf achten!
00:10:11: Wir haben aber auch noch die Ausstellung aus einer Holding – das kann ja auch passieren bzw.
00:10:16: die Ausschulung in eine Holding also eine operative Gesellschaft, die in die Holding ausschütten möchte.
00:10:22: Wenn ihr das vor habt dann sorgt bitte dafür dass ihr die Freistellungsbescheinigung gemäß Paragraph forty-b kstg e stg habt, da ist sie so unter freistellung Bescheinigungen.
00:10:32: Mit dieser Bescheidigung wenn die Finanzhaltung euch diese erteilt kann die Holding ohne Abzug von Kapitattrag steuert die Ausstellung erfahren.
00:10:42: Ansonsten habt ihr bei Gewinnausschütteln nämlich immer die Steuerbelastung von.
00:10:49: Bei einer Freistellungsbescheinigung ist das nicht der Fall.
00:10:51: Bei einer freistellung Bescheinigungen geht der Betrag brutto gleich netto auf den Anteilseigner über.
00:10:57: Richtig fein, genau das wollen wir haben!
00:11:00: Hast du keine Freistellsbescheindigung?
00:11:02: Wie gesagt wird die Steuer einbehalten was aber dramatisch ist.
00:11:06: es ist nur einen Zinsverlust den ihr habt denn die Steuer die dort entsteht wird euch mit der Steuererklärung des jeweiligen Jahres wiederum erstattet.
00:11:15: Beispielsweise schüttet Mitte-Sechten-Zwanzig in Euroholing aus, Steuer wird einbehalten jahr ärgerlich.
00:11:21: Diese Steuer kriegt ihr bei der Veranlagung des Jahres-Sächsen-Zwarzig wieder.
00:11:25: Da die Steuererklärungen leider immer erst zum Mittel des Jahres bereit stehen könnt ihr davon ausgehen dass Ihr die zu viel gezahlte Steuer am Jahr-Szechzen-Zwanzig erst Mitte-Zwei-Tausend-Sieben-Zwiebeln wiederbekommt.
00:11:37: Das ist so ein zeitiges Gap.
00:11:38: das müsst ihr aber auf jeden Fall beachten.
00:11:40: deswegen habt am besten eine Freischungsbescheinigung.
00:11:43: dann ist das alles.
00:11:46: Wenn ihr Fragen zum Thema Ausschüttung habt, dann schreibt mir gerne Kommentare.
00:11:51: Ich verlinke euch auch hier nochmal ein Musterbeschluss für eine Gewinnerschüttungen.
00:11:55: Dann habt ihr den schon mal!
00:11:56: Dann braucht ihr das Rad nicht neu erfinden und ansonsten wenn ihr Themen habt, schreibt mich gerne an und wir sehen uns beim nächsten Mal.
00:12:03: bis dahin euer Thomas.
00:45:41: Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Text in Scale Und heute geht es um eigentlich was Ganz Lapidar ist, was aber in der Praxis immer wieder Probleme bereitet.
00:45:52: Es geht um das Thema Gewinnausschüttung.
00:45:54: Also wann kann ich eine Gewinneusschützung vornehmen und was muss ich dabei beachten?
00:46:00: Grundsätzlich wie gesagt eigentlich total lapidar, aber es gibt doch einiges was man da an Fehler machen kann und deswegen starten wir direkt rein.
00:46:07: let's go!
00:46:09: Du hast eine Kapitalgesellschaft, eine GmbH oder eine UG und du möchtest eine Gewinnersschützungen vornehmen.
00:46:15: Dann kannst du das grundsätzlich erst einmal jederzeit machen.
00:46:18: Gar kein Problem!
00:46:20: Vorher musst du natürlich eben kurz checken, was hast Du an Cash auf deinem Konto und – und das vergessen einfach viele – was kannst Du denn laut Deiner Bilanz überhaupt ausschütten?
00:46:32: Also welche Gewinnausschüttung ist maximal
00:46:34: möglich?!
00:46:36: Und das erkennst Du einfach an deinem Gewinnvortrag bzw.
00:46:40: dem Jahresüberschuss, wenn du aus dem laufenden Gewinn quasi ausschütten möchtest.
00:46:45: Was ich aber erst mal keinem raten würde Hallo uns zusammen zu einer neuen Folge von Tax and Scale und heute geht es um etwas ganz Lapidaris eigentlich.
00:47:07: Es geht um das Thema Gewinneusschüttung.
00:47:10: Also wann kann ich eine Gewinnerstüttungen vornehmen?
00:47:12: Als GmbH als UG?
00:47:15: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
00:47:17: Wie ist der konkrete Ablauf Und welche Besonderheiten gibt es Vor allen Dingen wenn ich umgewandelt habe, also aus einem Einzelunternehmen in eine GmbH zum Beispiel gewechselt bin.
00:47:28: Los geht's!
00:47:37: Fangen wir erst einmal mit dem Klassiker an.
00:47:38: Du hast eine GMBH und du möchtest aus deiner Gmbh eine Gewinnausschüttung vornehmen.
00:47:44: Soweit so gut.
00:47:45: was muss passieren?
00:47:47: Du brauchst einen Beschluss dafür das heißt deine Gesellschaft, Deine Gesellschaft der Versammlung musst diese Gewinneusschützung beschließen.
00:47:56: Wenn du also eine Ausschüttung von hunderttausend Euro haben möchtest, dann musst du dafür ein Protokoll für die Gesellschaftaversammlung vorbereiten.
00:48:06: Welches unterzeichnet wird wo daraus hervorgeht?
00:48:08: Du möchtes hundert tausend euro dir ausschütten!
00:48:12: Aber und das ist jetzt die Frage wer bekommt das denn bekommen?
00:48:18: dass alle gesellschaften wenn du nicht nur alleine bist oder bekommst es nur ein gesellschafter wenn es also eine abweichende Verteilung geben sollte?
00:48:27: Wir sind zwei Gesellschaften, der eine hat seventy-fünf.
00:48:29: Der andere hat zwanzig.
00:48:30: Und es soll nur einer was bekommen oder so ein unterschiedliche Beteiligungshöhen verwendet werden sozusagen jetzt mal.
00:48:39: Dann spricht man von einer diskutalen Ausschüttung und das muss separat im Gesellschaftsvertrag geregelt sein.
00:48:45: Wenn das nicht der Fall ist könnt ihr immer nur zugleichen teilen wie eure Mehrheitsverhältnisse in der Gesellschaft sind Wie die Anteile verteilt sind ausschütten.
00:48:57: Es sei denn, das muss man auch wieder vorher sagen, nein es ist eigentlich alles quasi blitzend.
00:49:12: Hallo und herzlich willkommen zu einem neuen Folge von Text&Scale.
00:49:16: Heute geht es um eigentlich was ganz Lapidaris nämlich um das Thema Gewinnausschüttung.
00:49:21: Was muss ich dabei beachten wenn ich eine GmbH bin?
00:49:24: Wenn ich eine UG bin?
00:49:26: Wenn ich ausschütte...wenn ich im Rahmen einer Hohelinstrukturausschütte?
00:49:39: Hallo und herzlich willkommen zu einem neuen Folge von Text and Scale.
00:49:43: Und heute geht es um ein ganz lapidares Thema, was aber immer wieder Probleme bereitet?
00:49:48: Es geht um das Thema Gewinnausschüttung!
00:49:50: Also – Was muss ich bei einer Gewinneusschützung
00:49:53: beachten?!
00:49:54: Was muss sich beachten wenn ich eine GmbH bin?
00:49:57: Was muss mich beachten, wenn ich UG bin?
00:50:05: Umwandlung beachten, wenn ich also vorher ein Einzelunternehmen war mein Vermögen in eine GmbH eingebracht habe.
00:50:11: Welche Besonderheiten hab' ich da zu beachten?
00:50:15: Starten wir direkt rein los geht's!
00:50:24: Machen wir direkt den ersten Case.
00:50:26: Ich habe eine GMBH, ich bin alleiniger Gesellschafter, ich Bin Geschäftsführer.
00:50:32: und jetzt sage ich hey ich möchte gerne Geld aus meiner Gmbh im Rahmen einer Gewinnausschüttung haben Erst einmal vorab, wenn ihr es noch nicht wisst.
00:50:41: Diese Gewinnausschüttung mindert NICHT den Gewinn auf.
00:50:47: ein bisschen widersprüchlich klingt eurer Gesellschaft.
00:50:50: Beispielsweise habt ihr einen Jahresüberschuss von hunderttausend Euro Wenn du in dem Jahr eine Gewinnersschützung vornimmst hast.
00:50:58: immer noch ein Beispiel Du hast ein Jahresübergesschuss von Hunderttauseen Euro und wenn du jetzt eine Gewinnenausstellung von hunderteusend euro vornimst dann ist ein Jahresüberschuss immer noch hunderttausend Euro.
00:51:16: Aber der Gewinnvortrag, der Gesellschaft, der sogenannte Bilanzgewinn reduziert sich daraus.
00:51:23: Das heißt eine Gewinnausschüttung führt bei der ausschüttenen Gesellschaft niemals zu steuerlichem Aufwand.
00:51:30: Das ist ganz wichtig.
00:51:31: das unterscheidet es von Tandier im Gehalt
00:51:33: etc.,
00:51:34: da ist nur verweggestellt.
00:51:36: also Du bist Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, und du möchtest hunderttausend Euro Gewinn ausschütten.
00:51:44: Was musst du beachten?
00:51:45: Ganz einfacher Case!
00:51:52: Zunächst einmal der Gewinnvortrag deiner Kapitalgesellschaft deiner Gmbh muss mindestens fünfhunderttau... erst einmal muss deine Bilanz ein Gewinn-Vortrag von über hundertausend Euro ausweisen.
00:52:15: Warum hast du kein Hunderttausan Euro als Gewinnfortrag?
00:52:19: dann schüttest du möglicherweise Stammkapital aus, was du nicht ausschütten darfst.
00:52:24: Daher bitte darauf achten das, was Du an Gewinnausschüttung vornehmen möchtest muss auch als sogenannte Gewinnvortrag da sein.
00:52:32: Schüttdest du mehr aus so könntest du zum Beispiel aus dem laufenden Jahr eine Abgewinnersschützung schon berücksichtigen.
00:52:40: Halt aber immer das Geschmäckle!
00:52:43: Wenn du im laufendem Jahr kein Gewinn erwirtschaftest hat die Gesellschaft eine Rückforderung an dich.
00:52:49: Also Punkt eins, den Anteil, den du als Gewinnerstüttung haben möchtest.
00:52:54: Brutto muss die Gesellschaft auch erst einmal als Gewinnvortrag haben.
00:53:00: Ansonsten könnte es unter Umständen schwierig werden.
00:53:04: Punkt zwei und das ist viel entscheidender.
00:53:06: Deine Gesellschaft muss natürlich das auch an Cash haben.
00:53:10: Das Geld muss verfügbar sein.
00:53:12: Ganz oft ist einfach Geld oder Gewinn-Vortrag sagen wir es mal so einfach in Waren gebunden, im Anlagevermögen gebunden.
00:53:21: Vielleicht in einem Auto gebunden so dass gar nicht diese hohe Gewinnerstimmung vorgenommen werden kann weil es schlichtweg am Cash mangelt.
00:53:30: Aber wenn das soweit alles passt dann bedarf es dazu ein Beschluss.
00:53:38: Die Gesellschaft der Versammlung muss sich all zusammensetzen also in deinem Falle du mit dir selbst musst dich zusammen setzen und musst das beschließen.
00:53:45: Das ist ein formeller Akt.
00:53:46: da gibt es eine einen schriftlichen Beschluss drüber, der muss gefasst werden und dort steht dann drin dass du hunderttausend Euro Gewinn zu dem oder dem Zeitpunkt ausschütten möchtest.
00:53:58: Und wenn Du das machen möchtes, dann musst Du eine Kapitattragssteueranmeldung beim Finanzamt einreichen für diese Gewinnausschüttung!
00:54:06: Und wichtig ist jetzt... Diese Anmeldungen muss vor dem Datum der Ausschüfflung beim Finanzamt sein.
00:54:16: Die Steuer muss spätestens am Tag der Ausschüttung eines Finanzamts bezahlt sein, sonst kriegst du ein Problem.
00:54:24: Das sind die formellen Voraussetzungen.
00:54:26: erst einmal bei einer Gewinnausschütte aus einer GmbH.
00:54:29: Wenn Du eine UG hast und möchtest dort eine Gewinneusschütte vornehmen dann achter bitte darauf dass Du auch hier nur den Bilanzgewinn ausschütten kannst und nicht aus der gesetzlichen Rücklage.
00:54:41: das ist die Besonderheit bei der UG dass jährlich, also ein Viertel des Jahresüberschusses in eine Rücklage eingestellt wird.
00:54:50: An dieser Rücklage kommst du bei der UG nicht für Ausstellungszwecke ran.
00:54:54: Das bitte beachten!
00:55:09: Wenn ihr jetzt mehr wie ein Gesellschafter bei eurer Kapitalgesellschaft seid dann solltet Ihr bitte erst einmal in Euren Gesellschaftsvertrag reinschauen.
00:55:19: was steht da drin?
00:55:21: Nehmen wir mal an, ihr seid zu Fünfzig-Fünfzig beteiligt und jeder soll fünfzig-fünfzig bekommen.
00:55:26: Erster Mal soweit easy!
00:55:28: Das heißt jeder bekommt fünfzig Prozent der Ausschüttung von hunderttausend Euro ab.
00:55:34: Hier ist aber die Besonderheit.
00:55:36: Es sollte vorher oder müsste vorher sogar eine Kistam Abfrage gemacht werden das heißt es müsste erstmal abgefragt werden ob eventuell Kirchensteuer abzuführen ist.
00:55:49: Wenn diese Abfrage erfolgt ist, und es klar ist zum Beispiel keine Kirchensteuer abzuführen oder ihr seid in der Kirche und die Prozentsätze stehen fest.
00:55:57: Dann könnt Ihr den restlichen Fortbestand einfach so weitermachen.
00:56:02: Das heißt, Kapitattrags- Steueranmeldungen nebst entsprechenden Gesellschafterbeschluss Und dann kann das Ganze verzogen werden.
00:56:08: aber Diese Kista am Erfragen ist halt wichtig wenn ihr nicht nur ein Gesellschafter seid.
00:56:15: bitte darauf achten.
00:56:17: Ein weiterer Punkt, der bei mehreren Gesellschaftern wichtig ist.
00:56:22: Wie soll ausgestüttet werden?
00:56:24: Wenn jetzt Fünfzig-Fünftig beteiligt seid aber die Gewinnerschüttung so seventy fünfundzwanzig erfolgen dann ist dafür die Voraussetzung dass dieses im Gesellschaftsvertrag geregelt ist oder im Vorfeld über einen Beschluss geklärt wird.
00:56:39: das ist die sogenannte diskutale Ausschüttungen.
00:56:43: hierbei bitte beachten dass ihr unbedingt im Vorfeld, wenn ihr sowas plant mit eurem steuerlichen Berater sprecht.
00:56:50: Denn das, wenn er schief geht kann einfach ganz viel Ärger auslösen!
00:56:54: Deswegen, wenn Ihr abweichen von Eurem Beteiligungsverhältnis eine Gewinnerstimmung vornehmen wollt, dann klärt es bitte vorher mit einem steuerlichem Berater, dass auch wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sind, denn das ist nicht zu vernachlässigen und da gibt es ein paar Stolpersteine.
00:57:09: die müsst ihr einfach kennen damit es da nicht schief läuft.
00:57:27: Am Ende gibt es aber noch einen Riesen-Paintpoint, den ihr auch unbedingt beachten müsst.
00:57:33: Gerade weil so viele Unternehmer vom Einzelunternehmen in die GmbH switchen – also umstritturiert haben!
00:57:41: Und jetzt mal ein ganz einfacher Case.
00:57:43: Ihr hattet ein Einzelundernehmen und am einundreißigsten zwölften vor der Umwandlung hattete ihr einen Eigenkapital von Hundertfünfzigtausend Euro.
00:57:56: Im Rahmen der Umstrukturierung gehen diese Hundertfünfzigtausend Euro dann in die sogenannte Kapitalrücklage.
00:58:04: Und jetzt sind wir im nächsten Jahr, das nächste Jahr ist wiederum, ihr habt also die Kapital-Rücklage von Hundert fünfzigtaussend Euro.
00:58:12: Ihr hattet im Vorjahr einen laufenden Gewinn von Vomundzwanzigtausende Euro!
00:58:17: Also insgesamt Kapital rücklage plus den Gewinnvortrag.
00:58:23: Hundertseipzigtaußen Euro.
00:58:26: Und jetzt möchtet ihr ausschütten.
00:58:30: Seid wieder nur ein Gesellschafter, grundsätzlich alles easy und wenn ihr jetzt hunderttausend Euro ausschütteln wollt dann geht das nicht.
00:58:40: Grundsätzliches Kapital da gar keine Frage daran scheitert es nicht sondern es gibt folgendes Problem der Gewinnvortrag den eure neue Gesellschaft erwirtschaftet hat ist nur von zwanzig tausend euro.
00:58:59: Die Kapitalrücklage, die ihr von eurem Einzelunternehmen quasi mitgeschlurrt habt.
00:59:05: Klassischerweise war es damals der realisierte Warenbestand oder dergleichen völlig egal beträgt hundertfünfzigtausend Euro und innerhalb der Sperrfrist von sieben Jahren dürft ihr an diese Kapital-Rücklage nicht ran.
00:59:21: Wenn ihr aus der Kapital rücklage ausschüttet dann führt das dazu dass ihr eine schädliche Verwendung habt und diese schädlichen Verwendungen führt wiederum dazu, das rückwirkend die eine Nachbesteuerung erfolgt bei eurem einzelnen Unternehmen.
00:59:39: Denn er folgt nämlich nicht um Strukturierung zu Buchwerten sondern Zeitwerten.
00:59:44: Das löst riesig viel Steuern aus.
00:59:48: Achtet bitte darauf!
00:59:49: Einige Berater sagen Schütte unbedingt aus der Kapitalrücklage aus aus dem steuerlichen Einlagenkonto, denn das kannst du steuernfrei machen.
01:00:02: Das ist PC erst einmal richtig aber immer nur dann wenn ihr außerhalb der Sperrfrist seid.
01:00:07: Innerhalb der Spärfrist löst sowas eine Nachbesteuerung raus und die ist nicht zuvernachlässigen.
01:00:13: da geht es richtig in die Vollendes kostet richtig viel Geld.
01:00:17: also Fazit Gewinnausschüttungen.
01:00:20: bitte immer noch den Gewinn Vortrag.
01:00:23: wollt ihr aus der Kapitalrücklage ausschütten was in manchen Fällen geht und oftmals auch steuerfrei dann geht, da muss das vorher geprüft sein.
01:00:35: Ohne eine solche Prüfung fliegt euch das um die Ohren und löst einfach massive stolche Konsequenzen aus, die ihr nie haben wolltet.
01:00:46: Deswegen achte bitte darauf dass alles regulär im Vorfeld entspannt geprüfelt wird.
01:00:52: Nehmt euch auch bitte Zeit für diesen Ausschüttungsprozess!
01:00:56: Nicht, dass ihr jetzt Geld haben wollt haben müsst und es muss alles sofort passieren.
01:01:02: Das funktioniert in der Praxis nicht so gut, weil einfach zu viele Formalien einzuhalten sind.
01:01:09: Da müsst ihr unbedingt darauf achten!
01:01:11: Wir haben aber auch noch die Ausstellung aus einer Holding – das kann ja auch passieren bzw.
01:01:15: die Ausschulung in eine Holding also eine operative Gesellschaft, die in die Holding ausschütteln möchte.
01:01:21: Wenn ihr das vor habt dann sorgt bitte dafür dass ihr die Freistellungsbescheinigung gemäß §IVB KSTG habt, da ist sie so unter Freistellsbescheintigung.
01:01:32: Mit dieser Bescheinigung, wenn die Finanzhaltung euch diese erteilt kann die Holding ohne Abzug von Kapitattragssteuer die Ausschuldung erfahren.
01:01:41: Ansonsten habt ihr bei Gewinn-Ausschüttungen nämlich immer die Steuerbelastung von twenty-fünf Prozent plus fünf fünf fünf Prozent Soli.
01:01:49: Bei einer Freistellenbescheindigung ist das nicht der Fall.
01:01:51: Bei einer Bei einer Freistellungsbescheinigung ist es nicht der Fall.
01:01:57: Bei einer freistellung Bescheinigungen geht der Betrag brutto-gleich netto auf den Anteilseigner über, rechtlich fein.
01:02:05: genau das wollen wir haben.
01:02:07: Hast du keine Freistellsbescheindigung?
01:02:08: Wie gesagt wird die Steuer einbehalten was aber dramatisch ist!
01:02:12: Es ist nur einen Zinsverlust den ihr habt denn die Steuer die dort entsteht wird euch mit der Steuererklärung des jeweiligen Jahres wiederum erstattet.
01:02:21: Beispielsweise es schüttet Mitte-Sechsten-Zwanzig in eure Hoheling aus.
01:02:25: Steuer wird einbehalten, ja ärgerlich!
01:02:28: Diese Steuer kriegt ihr bei der Veranlagung des Jahres-Sächsen-Zwarzig wieder.
01:02:35: Da die Steuererklärungen leider immer erst zum Mittel des Jahres bereit stehen könnt ihr davon ausgehen dass Ihr die zu viel gezahlte Steuer am Jahr-Szechstundzwanzig erst Mitte-Zwei-Tausend-Siebenzehnzig wiederbekommt.
01:02:47: Das ist so ein zeitiges Gap.
01:02:48: das müsst ihr aber auf jeden Fall beachten.
01:02:51: deswegen habt am besten eine Freischungsbescheinigung.
01:02:53: dann ist das alles.
01:02:56: Wenn ihr Fragen zum Thema Ausschüttung habt, dann schreibt mir gerne Kommentare.
01:03:02: Ich verlinke euch auch hier nochmal ein Musterbeschluss für eine Gewinnerschüttungen.
01:03:06: Dann habt ihr den schon mal!
01:03:07: Dann braucht ihr das Rad nicht neu erfinden.
01:03:09: und ansonsten wenn ihr Themen habt, schreibt mich gerne an und wir sehen uns beim nächsten Mal.
01:03:14: Bis dahin Euer Thomas.
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