Umwandlung - Das Fristende naht - was Du nach Fristablauf noch machen kannst
Das Fristende für die rückwirkende Umwandlung zum 01.01.2024 naht.
Sofern eine rückwirkende Umwandlung erfolgen soll, so ist diese noch bis zum 31.08.2024 notariell anzumelden.
Aber keine Sorge, im Videopodcast erkläre ich Dir, welche Möglichkeiten Du nach dieser Deadline noch hast.