
#034 - Achtung Hinzuschätzung der Finanzverwaltung
Wenn Du im ECommerce unterwegs bist, dann kennst Du das:
Es gibt ein neues Tool, welches entweder günstiger oder besser ist und dann wird gewechselt.
Aber die wenigsten sichern Ihre Daten, wenn es etwas mit der Buchhaltung zu tun hat.
Und genau hier schlägt diese neue Änderung der Abgabenordnung zu.
Hast Du keine Daten Deiner Tools gesichert bzw. kannst Du diese Daten nicht in GDPDU-Form der Finanzverwaltung im Rahmen einer Prüfung vorlegen, so kann eine Hinzuschätzung erfolgen.
Diese muss natürlich sachgemäß sein.
Aber wenn wir uns mal an eine Kassenprüfung oder dergleichen orientieren, so bestehen hier durchaus schmerzthafte Möglichkeiten.
Demnach...